Informationen des Amtes
Teilaufgabenübernahme von der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Fahrzeugschein und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Der Fachbereich Bürgerdienste informiert:
Ab dem 02. Januar 2020 haben Einwohner, die ihren Hauptwohnsitz im Amtsbereich des Amtes Züssow haben und deren Fahrzeug im Zulasssungsbezirk des Landkreises Vorpommern-Greifswald angemeldet sind, die Möglichkeit im Bürgerbüro Züssow im Einwohnermeldeamt zu den bekannten Sprechzeiten Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Fahrzeugschein ihres Fahrzeuges gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung vornehmen zu lassen. Auch die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges gemäß § 14 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung ist für Einwohner, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald haben und deren Fahrzeug im Zulassungsbezirk des Landkreises Vorpommern-Greifswald angemeldet ist, möglich.
Folgende Unterlagen sind dafür vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein
- Personalausweis bzw. Reisepass, ggf. Vollmacht falls es nicht das eigene Fahrzeug ist
- Gebühren entsprechend dem Gebührentarif (Adressänderung derzeitig 11,10 €, Außerbetriebsetzung derzeitig 7,80 €)
- Kennzeichenschild (er) bei Außerbetriebsetzung