Informationen des Amtes
Höchstgeschwindigkeit in den Ortschaften
Sehr geehrte Einwohner,
in der letzten Zeit häufen sich die Beschwerden beim Ordnungsamt über zunehmende Rasereien in den Ortschaften.
Damit der Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicher ist, müssen diese sich an die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten. Diese gibt auch eine Höchstgeschwindigkeit innerorts vor, um schwerwiegende Unfälle zu vermeiden.
Gerade innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer erforderlich. Vor Schulen oder Kindergärten muss daher oft die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden.
Die Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt also immer 50 km/h, sofern es die Witterungsbedingungen zulassen und kein anderes Verkehrsschild eine geringere Geschwindigkeit anzeigt.
Gemäß StVO dürfen Sie ein Fahrzeug nur so schnell führen, dass es ständig beherrscht wird. Kommt es also zu heftigem Regen- oder Schneefall, gilt zwar die Höchstgeschwindigkeit innerorts, allerdings müssen Sie diese entsprechend anpassen, um bei Glätte bzw. einer nassen Fahrbahn keine Unfälle zu riskieren.
Im Interesse der Sicherheit unserer Einwohner beachten Sie bitte die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und tragen so zu einem rücksichtsvollen Miteinander bei.