Informationen des Amtes
Neuer Service der Bundesagentur für Arbeit: Termin zur Arbeitslosmeldung online vereinbaren
Bürgerinnen und Bürger können seit dem 14. März ihren Termin zur Arbeitslosmeldung bei den Arbeitsagenturen in Vorpommern-Greifswald online vereinbaren.
Immer mehr Menschen wünschen sich, Behördengänge auch digital erledigen zu können. Deshalb baut die Bundesagentur für Arbeit diese Möglichkeiten immer weiter aus.
„Seit dieser Woche ist es möglich, einen Termin zur Arbeitslosmeldung über das Internet zu vereinbaren“, erklärt Andreas Wegner, Leiter der Arbeitsagentur Greifswald. „Unter www.arbeitsagentur.de/greifswald kann man seinen Wunschtermin ganz einfach online buchen und spart so unnötige Wartezeit vor Ort.“
Wer über einen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügt, kann sich den Weg in die Arbeitsagentur zur Identifikationsprüfung sogar gänzlich sparen. Denn seit diesem Jahr ist es damit möglich, sich online arbeitslos zu melden. Weitere Informationen dazu sowie zu vielen weiteren eServices der Arbeitsagentur findet man unter www.arbeitsagentur.de/eServices.
Hintergrundinformation
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitsuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann ebenfalls online oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.