Öffentliche Bekanntmachungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes
Einsichtnahme in die Spendenberichte 2020
Entsprechend § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke der Spenden anzugeben sind, zu erstellen.