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Öffentliche Bekanntmachungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes

Einsichtnahme in die Spendenberichte 2021

Entsprechend § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke der Spenden anzugeben sind, zu erstellen.