Öffentliche Bekanntmachungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes
Information des Fachbereiches Bau- und Grundstücksmanagement
Die diesjährige Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine erfolgt am 20.07.2016 auf allen kommunalen Friedhöfen im Bereich des Amtes Züssow.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem Warnaufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, zudem eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist anschließend der Nachweis zu erbringen.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die beispielsweise durch das Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.