Öffentliche Bekanntmachungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes
Spendenberichte 2016
Entsprechend § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht zu erstellen, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke der Spenden anzugeben sind.