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Öffentliche Bekanntmachungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes

Wahl der Ortsvorsteher in der Gemeinde Karlsburg

Für die bevorstehenden Ortsvorsteherwahlen in den Ortsteilen Lühmannsdorf und Karlsburg, bitte ich die Einwohnerinnen und Einwohner zur Wahl ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen.

Die Einwohnerversammlung findet

für den Ortsteil Karlsburg am 14.11.2024 um 18:00 Uhr und 

für den Ortsteil Lühmannsdorf am 14.11.2024 um 19:00 Uhr statt.

Wahlberechtigt sind:

  • alle Deutschen nach Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und
  • alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die
  1. am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens 37 Tagen entweder im Ortsteil Karlsburg oder im Ortsteil Lühmannsdorf nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten, und
  3. nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Züssow, 11.11.2024

gez. S. Jantz
Gemeindewahlleiterin