Sonstige Bekanntmachungen anderer Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gerichte
Bekanntmachung über die Durchführung von Kartierungen für das Projekt B 110, Ersatzneubau Zecheriner Brücke
Für die Zecheriner Brücke ist aufgrund ihres Alters, der zunehmenden Verkehrsbelastung und dem sich damit verschlechternden Zustand die Dauerhaftigkeit nicht mehr gegeben. Zudem genügt die Brücke nicht mehr den aktuellen Nutzungsanforderungen. Aus diesem Grund planen die Bundesrepublik Deutschland und die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, einen Ersatzneubau der Zecheriner Brücke im Zuge der B 110.
Zur Vorbereitung der Planung für den Bau werden im Bereich der Gemeinden Murchin und Bargischow sowie der Stadt Usedom Kartierarbeiten im Gelände erforderlich.
Die Kartierungen werden im Untersuchungsgebiet voraussichtlich von Februar 2025 bis April 2026 durchgeführt.
Die Grundstücke folgender Gemarkungen/Fluren können betroffen sein:
- Gemeinde Murchin: Gemarkung Pinnow,
- Stadt Usedom: Gemarkung Zecherin,
- Gemeinde Bargischow: Gemarkung Fähre
Eine Karte des Untersuchungsraums finden Sie am Ende.
Nach dem § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sowie § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.
Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.
Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit den vor Ort tätigen Planungsbüros oder bei Detailfragen mit dem
Straßenbauamt Schwerin
Projektgruppe Großprojekte
19061 Schwerin, Pampower Straße 68
Fax: 0385 / 588 81800
Mail: bruecke-zecherin@sbv.mv-regierung.de
in Verbindung zu setzen.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.
Straßenbauamt Schwerin
Projektgruppe Großprojekte
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).
Im Auftrag
gez. Ingo Voigt