Sonstige Bekanntmachungen anderer Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gerichte
Kinderfreizeitbonus für Familien mit Wohngeld
Die Bundesregierung hat am 05.05.2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022" beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinderfreizeitbonus.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aus bedürftigen Familien (z. B. SGB II, SGB XII) bzw. aus Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, erhalten einmalig 100 Euro je Kind.